Energetische Hausreinigungen


Schamanische/Energetische Hausreinigungen

Wohnungen, Häuser und Grundstücke können mit negativen Energien, Seelenanteilen von Verstorbenen oder "alten Geschichten" belastet sein. Diese energetischen Anteile können von Gebäuden und Grundstücken gespeichert werden. Sensible Menschen können diese Belastungen deutlich als unangenehme, schwer und belastende Gefühle wahrnehmen - andere erleben vielleicht nur ein unbewusst negatives Gefühl oder erfahren unerklärbare Phänomene oder Probleme.

 

Mit Hilfe meiner schamanischen Arbeit können diese Belastungen geklärt, gereinigt und aufgelöst werden. Das ist wichtig, damit die Bewohner nicht von diesen negativen, alten Energien beeinflusst und beeinträchtigt werden und wieder frei und leicht ihr Leben an diesen Orten führen können.

 

Ablauf & Kosten

Nach einer ausführlichen Vorbesprechung über das Problem, benötige ich bei einer energetischen Klärung ein Foto des Hauses, der Wohnung mit Haustür und/oder Fenstersicht. Ebenso reicht ein Foto des Grundstücks um schamanisch tätig zu werden. Eine persönliche Anwesenheit von mir ist dort nicht erforderlich, da ich über Ihr Foto schamanisch dort hin reise und die Klärung und Reinigung vornehme. Evtl. ist es auch notwendig, dass die/der Bewohner/in oder Eigentümer bestimmte Aufgaben/Arbeiten erledigen müssen, um die Reinigung zu vervollständigen.

 

Nach meiner Reise erfolgt immer eine Nachbesprechung und bei Wunsch eine schriftliche Dokumentation.

 

Für eine schamanische Reise vorab, um zu klären, ob eine Reinigung erforderlich ist,

berechne ich 80 €.

  • Bei der schamanisch/energetischen Reinigung einer Wohnung  beträgt mein Honorar 260 €.
  • Für die Klärung und Reinigung eines Einfamilienhauses beträgt mein Honorar insgesamt 500 €.
  • Für die Klärung eines Mietshauses berechne ich die Wohneinheiten, die geklärt werden sollen (hierbei ist das Einverständnis der Bewohner notwendig) mit jeweils 260 €.
  • Reinigung eines Grundstückes beginnt bei 300 €, je nach Größe des Grundstückes und Altlasten.
  • Bei der Klärung einer Praxis/Büro/Kanzlei, (alles auf einer Ebene) beträgt mein Honorar 350 €.

Hinweis: Die Kosten für die Reinigung können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, gültig für Immobilieneigentümer.